Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat zur Folge, dass wir Rezepte, Überweisungen, Krankschreibungen, Physiotherapieverordnungen und andere Formulare nur noch dann ausstellen können, wenn im aktuellen Quartal bereits Ihre Versichertenkarte bei uns eingelesen wurde. Nehmen Sie also ihre Versichertenkarte immer mit!
Bitte beachten Sie: Heilmittelverordnungen (Krankengymnastik, Massagen, Lymphdrainagen etc.) sind nur noch auf Vorbestellung bzw. nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt möglich!